Selbstanzeigen.

Damit unsere Mandanten den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit erfolgreich beschreiten können, sind einige Fallstricke zu überwinden.

Schwierig sind bspw. Kapitalerträge aus komplexen Finanzprodukten, insbesondere wenn die Unterlagen der ausländischen Bank unübersichtlich oder unvollständig sind. Aber auch die Änderung des Steuerrechts innerhalb des zehnjährigen Nacherklärungszeitraums stellt eine besondere Herausforderung dar. Füllen Steuerpflichtige das entsprechende Formular manuell aus, liegt darin ein erhebliches Risiko für den Erfolg der Selbstanzeige. Denn die strafbefreiende Wirkung tritt nur bei vollständiger Erklärung der bisher unversteuerten Einkünfte ein.

Mit unserer Expertise stehen wir unseren Mandanten zur Seite, alle Zahlungsströme und Transaktionen steuerlich zutreffend abzubilden, sodass die Kapitalerträge vollständig und risikofrei nacherklärt werden können.