Gesellschaftsrecht.

Mandanten vertrauen uns bei anspruchsvollen Strukturierungsmaßnahmen im Hinblick auf Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Unternehmensgruppen. Ebenso beraten wir in Fragen der Corporate Governance, insbesondere in Angelegenheiten von Vorstand und Geschäftsführung. Im Fall eines Gesellschafterstreits können sich unsere Mandanten auf unsere Expertise verlassen.

Wir kümmern uns um Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Bei umwandlungsrechtlichen Vorgängen, insbesondere Formwechseln, Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen stehen wir unseren Mandanten umfassend gesellschaftsrechtlich und steuerlich zur Seite.

Soll eine grenzüberschreitende Strukturierung vorgenommen werden, stimmen wir uns gern mit den Kollegen der betreffenden ausländischen Kanzlei ab, mit der uns bereits eine erfolgreiche Zusammenarbeit verbindet.