Abschlüsse, Steuererklärungen.

Zu unseren Mandanten zählen einzelkaufmännische Unternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften sämtlicher Größenklassen. Wir begleiten unsere Mandanten durch die Komplexität des Handels- und Steuerrechts. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen sind immer schwerer zu durchschauen. Zugleich wachsen die Anforderungen an die Transparenz sowie die Berichts- und Dokumentationspflichten. Wir prüfen gewissenhaft das Zahlenwerk der laufenden Buchführung für die Abschlüsse unserer Mandanten. Wir beherrschen die Komplexität des Steuerrechts, gehen fachlichen Fragestellungen nach, würdigen die steuerlichen Auswirkungen von Geschäftsvorfällen, prüfen Buchungssätze und korrigieren diese erforderlichenfalls.

Auf Grundlage des Buchführungswerks erstellen und übermitteln wir für unsere Mandanten die gewünschten Abschlüsse und veröffentlichen diese. Auch fertigen wir sämtliche betrieblichen Steuererklärungen an. Gerne erstellen wir alle Bestandteile des Jahresabschlusses auch für unsere selbstbuchende Mandanten. Daneben prüfen wir auch mandantenseitig erstellte Jahresabschlüsse auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des Handels- und Steuerrechts.

Neben den Jahresabschlüssen erstellen wir auch Zwischenabschlüsse, Liquidationseröffnungs- und -schlussbilanzen sowie Umwandlungsschlussbilanzen auf den maßgebenden Stichtag.